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Professionelle Hilfe bei Schulden

Der Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Das Verbraucherinsolvenzverfahren verläuft in mehreren Verfahrensschritten.

Zunächst muss der Schuldner versuchen, die Bereinigung seiner Schulden
durch eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern auf
Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans zu erreichen.

Nur wenn dieser Versuch scheitert, wird das gerichtliche Verfahren notwendig.
Es wird durch den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
eingeleitet. Das Gericht kann nun seinerseits versuchen, eine Einigung zwischen Schuldnern und Gläubigern auf Grund des vom Schuldner vorzulegenden Schuldenbereinigungsplans herbeizuführen.

Unter bestimmten Voraussetzungen hat es dabei die Möglichkeit, die
Zustimmung einzelner Gläubiger zum Schuldenbereinigungsplan zu
ersetzen. Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren muss
jedoch nicht zwingend durchgeführt werden.

Bestehen nach Einschätzung des Gerichts keine Chancen, dass der
Schuldenbereinigungsplan angenommen wird, kann es die
Fortsetzung des Eröffnungsverfahrens anordnen.

Wird auf das Schuldenbereinigungsverfahren verzichtet oder scheitert
der gerichtliche Einigungsversuch, wo wird in einer weiteren
Verfahrensstufe ein vereinfachtes, auf den Verbraucher
zugeschnittenes Insolvenzverfahren durchgeführt.

Endet das Insolvenzverfahren mit der gerichtlichen Ankündigung der
Restschuldbefreiung, so schließt sich daran die Wohlverhaltenszeit an.

Diese dauert ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens sechs Jahre.

Wird sie erfolgreich durchlaufen, spricht das Gericht
anschließend die Restschuldbefreiung aus.

 

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