eMailinfo[at]cba-schuldenberatung.de Tel0511 - 5902 7777
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Call Back Service

Ablauf erfolgreicher Schuldenbefreiungen

1. Die Beratung:

  • Eingang Ihrer ausgefüllten Selbstauskunft
  • Sie werden von uns telefonisch kontaktiert – das ist für
    Sie völlig unverbindlich und kostenfrei oder
  • Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit uns in unseren
    Büros in Hannover,  Berlin, Bremen, Hamburg, Braunschweig, Düsseldorf, Heidelberg, Köln, München, Frankfurt a.M. und Stuttgart.

2. Die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei:

  • Wir versenden unsere Unterlagen an Sie
  • Eingang Ihrer Gläubigerunterlagen in unseren Büros
  • wir beginnen sofort mit unserer Arbeit – keine Wartezeit

3. Die außergerichtliche Vergleichsführung:

  • Anlegen Ihrer Akte, betriebswirtschaftliche Analyse und
    schriftliche Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern
  • Ihre Gläubiger teilen uns die Höhe der offenen Forderungen mit.
  • Wir erarbeiten, in Anlehnung  an Ihre persönliche Situation,
    einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.
  • Hierfür legen wir mit Ihnen eine für Sie tragbare neue
    Rate und Laufzeit fest.
  • Auf der Grundlage dieses Planes wird Ihren Gläubigern ein Angebot
    unterbreitet wie Ihre Schulden bereinigt werden sollen.
  • Schuldenbereinigung bedeutet für Sie immer, dass die
    Gläubiger auf einen hohen Anteil ihrer gegen Sie gerichteten Forderungen verzichten werden!
  • Im außergerichtlichen Bereich arbeiten wir für Sie rein erfolgsabhängig. Keine Grundgebühren und keine versteckten Kosten. Sie bezahlen nur einen Prozentsatz auf das , was wir für Sie ”herausholen” konnten. 
  • NEU: Wir fassen Ihre Raten zusammen und Sie zahlen nur noch eine einzige, neue tragbare Gesamtrate auf ein eigens dafür von uns errichtetes Treuhandkonto. Von dort aus werden die Raten an Ihre Gläubiger weiter geleitet. Die Ordnungsmäßigkeit der Transaktionen wird von unserem Notar bescheinigt.

4. Der Unterschied zu Anderen:

  • Wir geben NIEMALS auf
  • wenn einige Gläubiger unseren Vergleichsangeboten im 1. Lauf nicht
    zustimmen, werden entsprechende Spezialangebote unterbreitet.

5. Das Ergebnis unserer Arbeit:

  • Ihre Gläubiger haben unserem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zugestimmt und verzichten damit nicht selten auf 50 % oder mehr-der Forderungen.
  • Sie zahlen an die Gläubiger eine für Sie dann tragbare neue Rate.
  • Der Vorteil unserer außergerichtlichen Vergleichsführung ist die Insolvenzvermeidung.
  • Sollten Ihre Gläubiger unserem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan trotz entsprechender Spezialangebote nicht zugestimmt haben, stellen wir Ihnen die amtliche Bescheinigung für die private Insolvenz aus.
  • Wir erstellen für Sie die Gerichtspapiere und  leiten das Insolvenzverfahren ein. Sie erhalten den Eröffnungsbeschluss und sind dann in 6 Jahren Ihre Schulden los.

6. Immobilienkredite-Von der „sicheren Kapitalanlage“ zur Schuldenfalle

  • Wenn Sie zu einem Immobilienkredit von unseriösen Vermittlern, Banken
    oder Besitzern „überredet“ worden sind, werden wir im Klageverfahren
    vor  den zuständigen Landgerichten auf Rückabwicklung wegen Betruges
    klagen. Wir verfügen auf diesem Gebiet über große Erfahrung und können
    ebenso große Erfolge für unsere Klienten nachweisen.

7. Firmensanierungen-Unternehmen Sie etwas gegen die Schieflage

  • Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Gläubigern, Lieferanten und Banken.
  • Basis für unseren Einsatz ist ein individuelles Sanierungskonzept.
  • Ihr Vorteil: Sie können sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

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